AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG

(Stand: 12.11.2021)

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vermietungen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, Angebote oder sonstige rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch oder unsere vorbehaltlose Leistung an den Mieter nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen oder rechtsgeschäftlichen Erklärungen an den Mieter und zwar auch dann, wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zugrunde gelegt werden.


2. Angebote und Bestellungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht aus dem Angebot etwas anderes ergibt.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Leistung zustande.

2.3 Die Beschreibungen der Mietsache in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns das Recht vor, die Mietsache durch funktionsgleiche andere Produkte zu ersetzen.

2.4 Angebote, Pläne, Visualisierungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen vom Besteller, ohne Zustimmung von Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG, weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande sind die Unterlagen von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen, bzw. herauszugeben.


3. Miettermine / Mietzeit / Stornierungen

3.1 Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

3.2 Die Vereinbarung eines Miettermins ist nur verbindlich, sofern er schriftlich bestätigt ist. Auftragsänderungen können zur Aufhebung vereinbarter Termine führen. Der Miettermin gilt als eingehalten mit pünktlicher Bereitstellung der Mietsache zur Abholung durch den Mieter oder Spediteur/Transportperson. Krieg, Streik, Aussperrung, gravierende Betriebs- und Verkehrsstörungen, Energiemangel sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns – auch soweit sie die Durchführungen des betroffenen Vertrages auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Vereinbarte Leistungstermine verlängern sich in angemessenem Umfang. Im Übrigen berechtigen uns solche Ereignisse, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.

3.3 Ist der Mietbeginn nicht ausdrücklich vereinbart, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Abholung/Auslieferung vom Lager der Firma Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG. Bei Rücklieferung zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart behalten wir uns vor, eine höhere Miete zu berechnen. Pro Tag Verspätung kann zusätzlich zur vereinbarten Miete eine Entschädigung in Höhe des halben Tagesmietpreises (gemäß zu diesem Zeitpunkt gültiger geltender Mietpreisliste der Firma Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG) berechnet werden. Während der Dauer der verspäteten Rückgabe ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden verantwortlich (ob nun entstanden durch Verschlechterung der Mietsache, dem Untergang der Mietsache oder aus anderen Gründen). Die Mietzeit endet mit der Rücklieferung in unser Lager.

3.4 Tritt der Mieter aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vom Mietvertrag zurück, können wir ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern: bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des AW (Auftragswertes) bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des AW, bis 8 Tage vor Mietbeginn 100% des AW, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass ein Schaden gar nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Mietpreise sind Nettopreise. Hinzukommen die Kosten für Transport, Versicherung und etwaige Aufbaukosten (Arbeits- und Fahrtkosten, Spesen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Vermietung zu unseren am Tag des Mietbeginns gültigen Listenpreisen. Entsprechendes gilt für Aufbaukosten.

4.2 Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist ausnahmsweise Ratenzahlung vereinbart worden und hält der Mieter die Ratenzahlungstermine nicht ein, sind wir berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen.

4.3 Wir sind berechtigt eine Kaution oder Vorkasse vom Mieter zu verlangen.

4.4 Der Mieter ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4.5 Befindet sich der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages in Verzug oder bestehen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir zu weiteren Leistungen aus – auch anderen – laufenden Verträgen mit dem Mieter nicht verpflichtet und können deren Erfüllung so lange aufschieben, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind, und können eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

4.6 Bei rückwirkender Rechnungsänderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. berechnet, wenn diese nicht durch Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG verschuldet wurde.


5. Versand, Gefahrübergang, Warenannahme

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht mit deren Abholung oder bei der Versendung der Mietsache mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Mieter über und zwar unabhängig davon, ob die Versendung/Transport durch Dritte oder durch uns ausgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie z.B. den Auf- und/oder Abbau vor Ort übernehmen. Die Gefahr geht auch auf den Mieter über, wenn dieser im Verzug der Annahme ist. Verzögert sich bei Vereinbarung der Versendung der Mietsache der Versand infolge von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Mieter über.

5.2 Für die Rückgabe der Mietsache gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß, d.h. der Mieter trägt auch die Gefahr des Rücktransportes der Mietsache.

5.3 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehen Fristen geltend zu machen und uns unverzüglich entsprechend zu unterrichten. Ein „offensichtlicher Schaden“ (z. B. beschädigte Verpackung) ist dem Transporteur schon bei der Warenübergabe zu reklamieren und zu protokollieren.


6. Gebrauch der Mietsache, Benutzungshinweise, Rechte Dritter

6.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und ausschließlich ihrem Zweck entsprechend zu benutzen, insbesondere die überlassenen Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen genau zu beachten. Er ist verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen an der Mietsache gleich welcher Art vorzunehmen.

6.2 Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.

6.3 Der Mieter ermöglicht uns die jederzeitige Überprüfung der Mietsache während der Mietzeit.

6.4 Beim Betreiben der Mietsache mit zu verwendender Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber die Nutzung erfolgen. Der Mieter stellt uns im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

6.5 Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die Mietsache gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder verlustig geht. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

6.6 Der Mieter hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass des Gebrauchs der Mietsache durch ihn gegen uns erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten, die uns zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

6.7 Dem Kunden ist bewusst, dass die Abrufbarkeit von Daten und Informationen von Onlinediensten (z.B. Streamingdienste) von der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit von Drittsystemen abhängen, die die Daten zur Verfügung stellen. Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Gewähr und/oder Haftung für die Verfügbarkeit und Vollständigkeit von externen Onlinediensten und durch diese übermittelte Daten.


7. Geräteversicherung

7.1 Wir können die Mietsache zu Gunsten des Mieters für die Nutzungsdauer auf dessen Wunsch gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt pro Schadensfall und Gerät 5% des Wiederbeschaffungswertes, mindestens EUR 250,00 jedoch maximal EUR 500,00. Mutwillige Zerstörung sowie Fehlbedienung, Diebstahl und Unachtsamkeit sind nicht durch die Geräteversicherung abgesichert. Die näheren Versicherungsbedingungen sind in der Versicherungspolice erläutert, die bei Bedarf bei uns eingesehen werden kann.

7.2 Der Abschluss einer Versicherung der Mietsache durch uns bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Mieter und gilt als vereinbart, wenn diese als Position in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.

7.3 Der Mieter tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die ihm für den Fall des Untergangs oder der Verschlechterung des Mietgegenstandes zustehen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.


8. Aufbau / Installierung

8.1 Der spezifizierte Aufwand für Anlieferung/Aufbau ist kalkuliert für normale Umstände am Veranstaltungsplatz/Messeplatz und ist – soweit nicht anders vereinbart – nur geschätzt und nicht verbindlich.

8.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für einen zügigen Aufbau vorliegen, d.h. u.a. alle örtlichen Voraussetzungen gegeben und die erforderlichen Anschlüsse und Strom vorhanden sind. Ergeben sich bauseitig bedingte oder andere dem Mieter zuzurechnende Unterbrechungen oder Verzögerungen des Aufbaus, gehen erhöhte Materialkosten, Mietkosten und zusätzliche Arbeitsstunden zu Lasten des Mieters.

8.3 Es liegt im Interesse des Mieters, geleisteten Fahr-, Material- und Arbeitsaufwand abzuzeichnen. Der Mieter verpflichtet sich daher, unseren Technikern die Beendigung des Auf- bzw. Abbaues und die Anlieferung auf dem Firmen- Lieferschein (oder Regiebogen) zu bescheinigen. Falls dies nicht erfolgt, gelten die uns von unseren Technikern angegebenen Zeiten und Daten.

8.4 Sollte sich beim Aufbau ergeben, dass die vorgesehene Mietsache den besonderen räumlichen, akustischen oder optischen Voraussetzungen nicht entsprechen, kann auf Kosten des Mieters ein Austausch oder eine Ergänzung der Mietsache vorgenommen werden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Dem Mieter steht jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.5 Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen oder Betriebsfunkgeräten sind die jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur durch den Mieter zu beachten.

8.6 Vertragsbestandteil werden die Regelungen aus DIN 15750 und DIN 15905-05 sofern Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG Beschallungsanlagen stellt. Gemäß der DIN 15905-05 sind Veranstalter verpflichtet Lautstärkepegel zu messen, die Überschreitung von Grenzwerten zu vermeiden und zu protokollieren. Beschallungsanlagen sind grundsätzlich geeignet einen gefährlichen Pegel zu verursachen, der zu Hörschäden beim Publikum führen kann. Es ist ausdrücklich keine vertragliche Pflicht oder Nebenpflicht von Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen in Bezug auf Lärmimmissionen zu informieren. Abweichend kann eine beratende Leistung vertraglich vereinbart werden.


9. Untersuchungspflichten bei externer Lieferung

Der Mieter hat die Mietsache sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen, insbesondere auch einen Funktionstest durchzuführen, und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, möglichst jedoch am nächsten Werktag bzw. einer zumutbaren Frist schriftlich bei uns zu reklamieren. Anderenfalls gilt die Mietsache als akzeptiert.


10. Mängel / Haftung

10.1 Wir haften für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken eventuelle Schäden gering zu halten. Uns ist Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl den Mangel an der Mietsache zu beheben oder die Mietsache durch ein anderes funktionsgleiches Produkt zu ersetzen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf solche Mängel, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund von nach dem Vertrag nicht vorausgesetzten chemischen oder elektrischen Einflüssen etc. entstanden sind.

10.3 Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Mietsache entstanden sind, kann der Mieter nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

10.4 Unsere Haftung ist in jedem Fall, mit Ausnahme im Falle des Vorsatzes, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, und soweit es um die Erreichung des Vertragszweckes geht, maximal auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt. Dies gilt auch bei Ausfall der Mietsache. Eine weitergehende Haftung von uns ist ausgeschlossen.

10.5 Wir haften in keinem Fall für atypische Schäden oder nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie solche Schäden, die der Mieter durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Mieters bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Mieters. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11. Zusätzliche Bedingungen für den Verkauf

11.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG.

11.2 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

11.3 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel seitens des Käufers nicht innerhalb von drei Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist die Haftung der Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

11.4 Bei nicht rechtzeitiger, ausbleibender oder nicht richtiger Selbstbelieferung ist Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

11.5 Der Verkauf von gebrauchter Ware erfolgt unter dem Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche.

11.6 Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht zum vom Verkäufer bestätigten Liefertermin ab, ist der Verkäufer ohne weitere Ankündigung und ohne In-Verzug-Setzung berechtigt, die Ware auf Kosten und für Rechnung des Käufers einschließlich aller Nebenkosten einzulagern.

11.7 Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, und ist die bestellte Ware komplett eingelagert, wird dem Käufer die bestellte Ware berechnet. Es sind dann 90 % der Rechnungssumme sofort zur Zahlung fällig.

11.8 Nimmt der Käufer die bestellte Ware im Einverständnis mit dem Verkäufer endgültig nicht ab, werden dem Käufer über die Kosten aus der Ziffer 11.6 hinaus 30 % der Bruttorechnungssumme als pauschaler Schadensersatz berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.

11.9 Bei rückwirkender Rechnungsänderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. berechnet, wenn diese nicht durch Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG verschuldet wurde.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Sollte eine der hiesigen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt im Übrigen unberührt.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes von Kuchem Konferenz Technik GmbH & Co. KG.

 

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